Auszug aus dem

 

Denombrement der Herrschaft Landstuhl

 

Schreiben des Sickingischen Amtmanns Frindorff
an die Reunionskammer Metz

Anno 1681

 

Folgender Beitrag enthält auszugsweise eine möglichst wortgetreue, dem Original folgende Publikation des "Denombrements" der Sickingischen Herrschaft Landstuhl im Jahre 1681. Es ist eine Auflistung und Beschreibung der Orte, Einwohner (begrenzt auf die Hausväter/Haushaltsvorstände), Steuerabgaben und Herrschaftsverhältnisse. Der vollständige Beitrag mit ergänzenden Kommentaren wurde in der Zeitschrift Pfälzisch-Rheinische Familienkunde, 2003, Band XV, Heft 6, Seite 305 bis 316, unter dem Titel "Denombrement der Herrschaft Landstuhl Anno 1681" von Wendelin Petry und Dr. Hermann Müller veröffentlicht.

Wendelin Petry aus Hermersberg fand in den 90er Jahren das Denombrement im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden und informierte die Heimat-  und Familienforscher seiner Pfälzer Heimat über diesen meines Erachtens sensationellen Fund. Anhand der neuen Informationen kann manche Ortschronik der Orte der Sickingischen Herrschaft Landstuhl ergänzt und korrigiert werden, siehe dazu auch meine Homepage-Seite zur Wiederbesiedlung von Harsberg.

 

Nachfolgend ein Auszug aus dem Denombrement von 1681, erstellt von Wendelin Petry und Dr. Hermann Müller:

 

 

Denombrement (= Auflistung) über die Herrschafft Landstuhl woran die Herrn Von Sickingen von dem Hochgräflichen Hauß Naßau Saarbrücken einen sechsten Theil zu Lehen tragen.

Landstuhl das Schloß aufm Berg, das Städlein am Fuß desselben Bergs gelegen hat seine gewisse Freyheiten. Hierinnen befinden sich noch zu Zeiten an Bürgern und Einwohner, wie folget:

Heinrich Adolph Trindorff (richtig wäre Frindorff, auch Friendorf, Freyendorf), als sickingischer Ambtmann

Laurentius Lautz, als Sicking. Hohenburger Ambtschreiber.

Johannes Leonardi Catholisch Parochi (= Pfarrer)

Zacharias Leopoldi Lutherisch Parochi (= Pfarrer)

An Bürgern :

Mathias Dengel, Bürgermeister und Schöff.

Johann Martin Elhart, Gerichtschreiber.

Johann Jacob Kettering, Gerichtschöff.

Hugo Kreußer, Gerichtschöff.

Johann Theobald Hauck, Gerichtschöff.

Nicolaus Brüßel.

Ludwig Mangold.

Joseph Thontagnoll. (evtl. Schreibfehler, richtig wäre Montagniol)

Catharina Behr, Wittib Schmitts.

Johann Adam Wagner.

Berthold Poot (im 18. Jh. Poth),

Henrich Scherrer, der älter.

Henrich Scherrer, der Jünger.

Johann Georg Krämer.

Michel Dentzel.

Henry Martin.

Einwohnere noch nicht Bürgere:

Stephan Sebastian Bleßing, Oberschultheiß, Verwalter.

Rudolph Eberle.

Wünnibald Winter.

Johann Michel Kremer, samt seiner Mutter Wittib.

Johann Jeserain (Iserang bei Knocke).

Jacob Altschuh, Gerichtspedell.

Georg Brandstetter.

Johann Altschuh.

Georg Peter Anthony.

Henrich Franck.

Zu diesem Städtlein oder frey Flecken, wie man sagt, sollen schon bevor gehört haben beyde Dorfschaften Künigsbach (= Kindsbach) und Oberarmbach, die nunmehr abgetheilt, daß jenes zum großen, dießes zum kleinen Gericht gezogen war. ......

.....

 

Das Dorf Horbach.

Hierin sind noch Zur Zeit Zwo Haußstätt als nämlich,

  • Johann Weber, gibt Jahres zu May und Herbstschaft --- 2: --- . ---
  • und desselben Tochtermann

  • Jost Stehrenberg gibt jährlich Schaft --- 1: --- 21. --- . ---
  • Allhir hat Churpfaltz die Güther der Pfarr benebenst dem Zehenden.

    Es ist auch hir eine Mühl und Weyerlein - privat Unterthanen zugehörig und ohnweit von diesem Dorff hat es einen großen Weyer so mit 1000 fl nicht zu repariren der Schonauer-Wog (= Walzweiher) genant.

    Item: Eine Forellen-Bach die Mutterbach (= Moosalbe) genant.

     

    Das Dorf Harsberg.

    Hat währendem Krieg wüst und öde gelegen. Vor 3 Jahren sind da eingezogen nachfolgende Unterthanen mit sicheren Jahren Freyheit als

    Thomas Reichel

    Theodatus (= von Gott gegeben) oder Friederich Leonardts (heute Lenhard).

    Nach Ausgang der freyen Jahren, werden diese wie andere Unterthanen, Rauch- Frohn- und Fuhr-Haber wie auch May- und Herbstschaft, benebenst Faßnacht- und andere Hühner geben müßen, wie auch Wächter- und Dröscher-Geld. Den Zehenden hat das Hochgräfl. Hauß Naßau Saarbrücken. Das Dorf gehöret in die Pfarr Armbach.

     

    Das Dorf Zeselberg

    gehöret in die Pfarr Armbach, hat nach beschriebene Unterthanen als:

    Adam Keeffer, gibt Jahres an May- und Herbstschaft --- fl -- 3 --- . ---

    David Martini, kan ohngefehr geben --- fl -- 2 --- . ---

    Nicolauß Remette ohngefehr --- fl -- 1 --- . ----

    Johann Storck, neuer, ohngefehr --- fl -- . --- 30 ---

    Sind einer Qualität mit vorigen Unterthanen in allem. Das Hochgräfl. Hauß Naßau hat alhir den Zehenden. Die Herren von Sickingen haben in anno 1680 an Neubruch gehabt --- 1 Malter Korn.

     

    Das Dorf Weselberg.

    Dieses haben vor ohngefehr 1 ½ Jahren bezogen

    Sebastian Hochreuter, kan ohngefehr an May- und Herbstschaft

  • geben --- fl -- . -- 45 ---
  • Balthasar Lutz ohngefehr --- fl -- . -- 30 ---

    Haben beyde keine Fuhr, diese und zuhero noch mehrere Unterthanen einziehen möchten, sind mit aller vorigen Servitat (= Diensten) samt allen vorigen Unterthanen gleicher Qualität untergeben.

    Den Frucht-Zehenden belangend sozu in der Pfarr Horbach gehörig seyen dieso oben bemelde Unterthanen und Dorfschaften mit ihren beschriebenen Qualität und Eigenschaften jährlich Schaften und ohngemessenen Frohndiensten, gehören zum großen Gericht.

    ......

     

    Folget nun das kleine Gericht mit seinen Dorfschaften und Unterthanen.

    Das Dorff Armbach.

    Notandum. Dieses Dorf, sollte wie im großen Gericht Vermeldet worden, gleich Kingsbach, zum Flecken Landstuhl gehörige, und mit demselben einer Qualität gewesen seyn: darinnen sind noch Zur Zeith Zwo Haußstädte, als

    Gerhard Zimmer, kan jährlich an Schaft geben ohngefehr --- fl 3: --- . ----

    Johann Valentin Schäfer, giebt ohngefehr --- fl 2: --- . ----

    Hat bey sich seinen Sohn Johann Georg Schäfer

    als Knecht, und Dienstmagt ins Haus geheurathet.

    Item: Ist zu diesem auch ein Churpfältzischer erlaße-

    ner Soldat, als deßen Tochtermann, jüngst ins

    Haus gezogen, gibt biß dato keiner etwas.

    Beyde erstere geben ohngefehr an Mann-Fuhr-und Frohn- Haber --- 4 Malter.

    In diesem Dorf, haben die Herrn Grafen Von Naßau Saarbrücken wie auch die Herrn Von Sickingen einen gewißen Zehenden bahren destrirt, solle die Bach eines Theils, und ein gewißer Fußweg anderen Theils scheiden. Biß dato ist noch kein sicheres statuiret, stehet zu beyderseits Hochgräflicher- und Sickingischer Seits weiters einkommenden vorechte, zu keines Theils Nachtheil noch indercidiret (= entschieden). Sickingischen Theils hat dafür Zehend nun samt Neubrüch in die 10 Jahren nicht über 3 Malter allerhand Früchten jährlich eingedienet.

     

    So ist auch ein Dorf Kirchenarmbach (heute Kirchenarnbach) genant, liegt wüste, sonsten noch rudera (= Überreste) von der Pfarrkirchen.

     

    ....

    daß in diesem Denombrement alles War Wohl gesetzet worden, und an allem deme nur ein sechster Theil Hochgräflichen Naßau Saarbrücken Lehen seye. Unterschrieben durch mich zu dieses Lehens empfangenß bevollmächtigten

     

    Hen. Drindorff dieser

    Zeit freyherrsch. Sickingischer

    Amtmann zu Landstuhl.

     

     

    Das Denombrement liegt in drei Abschriften im Archiv in Wiesbaden. Das Original selbst ist bisher nicht aufgefunden worden. Es ist davon auszugehen, dass die Schreiber, die die Abschriften erstellten, einige Fehler machten. Daher kommt es wohl auch, dass der Amtmann Frindorff in der ausgewerteten Abschrift Trindorff und Drindorff heißt.

     

    Zuletzt bearbeitet am 1. Mai 2012.

     

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    http://www.Mueller-Heppenheim.de

     

     

     

     

    ENDE